Sportgericht

Kommissarischer Vorsitzender

Dirk Schmidt-Salewski
komm. Vorsitzender Sportgericht

Beisitzende Sportrichter

Andreas Wolter
Sportrichter
Holger Gummert
Sportrichter
Günter Jasper
Sportrichter
Dr. Martin Döring
Sportrichter
Heiko Bartels
Sportrichter
Torsten Gummert
Sportrichter

Artikel aus der Braunschweiger Zeitung vom 6.12.2022

 

BRAUNSCHWEIG.  Die Ehrenamtlichen des Fußball-Kreises Braunschweig erklären, wie sie arbeiten, sprechen über aktuelle Fälle und geben Hinweise für Vereine.

Wenn ein Regelverstoß von Fußball-Spielern oder -Funktionären während einer Partie begangen wird, muss dieser vom Schiedsrichter gemäß Reglement geahndet werden. Mit der Entscheidung des Unparteiischen sind aber nicht immer alle einverstanden. Immer häufiger entsteht noch unmittelbar auf den Plätzen Unmut und Unverständnis. Und das endet zwischen den betroffenen Parteien dann nicht immer völlig konfliktfrei.

Darunter leiden die Unparteiischen, die entweder beleidigt werden oder denen sogar Gewalt durch Tätlichkeiten angedroht wird. Auch im Fußballkreis Braunschweig ist das keine Seltenheit. Das bedeutet viel Arbeit für das Kreissportgericht um den Vorsitzenden Dirk Schmidt-Salewski.

Der erklärt: „Unsere Aufgabe ist nach der Spiel- ,Rechts- und Verfahrensordnung die Vergehen Aktiver und Funktionäre, die durch die Staffelleiter an das Sportgericht abgeben werden, zu ahnden und aufzuklären.“

 

Wichtige Zeugen sind Braunschweigs Schiedsrichter

Der Schiedsrichter ist laut Schmidt-Salewski bei der Verhandlung häufig ein wichtiger Bestandteil, „denn er hat das Vergehen gesehen und geahndet. Er kann dann auch bei uns vor Ort noch einmal die Situation bestätigen oder einen Spieler identifizieren. Deshalb sind Schiedsrichter bei uns eher als Zeugen zu finden.“

Erst kürzlich gab es einen Spielabbruch, als sich ein Schiedsrichter nach einer Tätlichkeit eines Spielers bedroht sah. Diesen Fall erklärt Schmidt-Salewski anhand eines schriftlichen Verfahrens: „Der betroffene Akteur hat seine Schuld eingestanden und sich beim Schiedsrichter hoffentlich entschuldigt. Das wäre der richtige Weg, denn bei uns braucht man sich im Nachhinein nicht entschuldigen. Wir benötigten somit keine Zeugen und mussten auch niemanden vorladen, da auch die Stellungnahme des gegnerischen Vereins diesen Sachverhalt bestätigte. Das ausgesprochene Urteil konnten wir somit schriftlich formulieren und an Spieler und Verein weitergeben.“

Eine mündlichen Verhandlung läuft hingegen anders ab. „Dafür müssen alle Betroffenen erscheinen. Dazu gehören die beklagte Partei, der Schiedsrichter, Zeugen und auch der Spielausschuss beziehungsweise der Staffelleiter. Die betroffenen Personen werden dann befragt und müssen sich äußern“, so Schmidt-Salewski.

Eine schriftliche Stellungnahme wird daher grundsätzlich vor einer Verhandlung eingefordert. Das Kreissportgericht, das sich dann mit dem Vorsitzenden, zwei Beisitzern und einem Protokollanten zusammen setzt, fällt anschließend nach intensiver Anhörung und Beratung ein Urteil. „Es kann passieren, dass wir drei Gremiumsmitglieder nicht immer einer Meinung über die Art und Höhe des Urteils sind. Es wird schon kontrovers diskutiert. Wir müssen aber zu einem Konsens finden und uns stets an die Rechts– und Verfahrensordnung halten“, erklärt Schmidt-Salewski.

Gleichzeitig berichtet er, dass nicht immer alle gesprochenen Urteile des Sportgerichts anerkannt werden: „Es passiert schon, dass sich von Vereinen beauftragte Rechtsanwälte bei uns melden und versuchen, das Urteil anzufechten. Selbst um die Höhe der ausgesprochenen Strafe zu reduzieren, wird noch versucht zu feilschen.“

Viel Erfahrung im Sportgericht Braunschweig vorhanden

Aufgrund der jahrelangen Tätigkeit im Braunschweiger Fußball kennen die Männer vom Sportgericht viele Spieler oder Funktionäre persönlich. „Es kann daher auch vorkommen, dass jemand versucht, sein ,Vitamin B’ bei uns zu nutzen. Menschlich ist sicherlich verständlich, aber grundsätzlich sinnlos. Auch uns im Sportgericht Voreingenommenheit gegen einzelne Spieler zu unterstellen, ist völlig absurd“, sagt Schmidt-Salewski.

Mit im Team als beisitzende Sportrichter sind Andreas Wolter, Holger Gummert und Heiko Bartels an Bord. Sie bringen Erfahrung als Spieler und Trainer mit. Ebenfalls gehören die aktiven Schiedsrichter Dr. Martin Döring und Torsten Gummert, sowie der langjährige und erfahrene Günter Jasper dem Gremium an. Der Kreisvorsitzende Thomas Klöppelt sagt: „Da haben wir eine gute Mischung mit viel Fachkompetenz.“ Lobend schildert auch der Spielausschussvorsitzende Dieter Hellfeier die Zusammenarbeit mit dem Sportgericht. „Wenn es sich um ein eher leichteres Vergehen handelt, leisten wir Unterstützungsarbeit, indem wir aus unserer Sicht über Art und Weise einer Strafe entscheiden.“

Tipps für die Vereine

Der 50 Jahre alte Schmidt-Salewski führt das Amt derzeit kommissarisch. Als sein Vorgänger Sven-Oliver Schrader sein Amt niederlegte, musste er einige Tage darüber nachdenken, ob er neben seinem Beruf als Justizvollzugsbeamter und sozialen Projekten ein weiteres Ehrenamt als Sportrichter stemmen kann. „Der Spagat klappt aber inzwischen ganz gut. Bis zu möglichen Neuwahlen habe ich noch eineinhalb Jahre Zeit. Bis dahin werden mein Team und ich alles daran setzen, gerechte und faire Urteile zu fällen. Dass diese für die jeweiligen Betroffenen nicht immer wie gewünscht ausfallen, ist verständlich. Trotz allem müssen wir uns an unsere Vorgaben halten. Und um das einmal klarzustellen: Wir sind nicht mit einer staatlichen Ermittlungsbehörde gleichzusetzen.“

Einen Tipp, der sich speziell an die Vereine richtet, hat Schmidt-Salewski noch parat: „Wenn es zu Saisonbeginn Regeländerungen oder Entscheidungen gibt, die beim Kreistag durch die Vereine per Abstimmung beschlossen werden, müssen diese auch untereinander an die Spieler und Trainer kommuniziert werden. Und vielleicht sollte man auch mal ein Urteil einfach akzeptieren.“